Der Europäische Gerichtshof EuGH stärkt die Rechte von Regenbogenfamilien. In Urteil C-490/20 hält er fest, dass alle EU-Länder eine von einem anderen EU-Staat anerkannte Eltern-Kind-Beziehung respektieren und auch einem Kind mit zwei Müttern Reisedokumente ausstellen müssten. Das teilt der EuGH in einer Medienmitteilung mit.
In der konkreten Fallkonstellation hatten zwei verheiratete Frauen, eine Britin und eine Bulgarin, in Spanien eine gemeinsame Tochter „bekommen“ und sich in der dortigen Geburtsurkunde als Eltern des Kindes eintragen lassen. Weil den beiden Müttern die spanische Staatsbürgerschaft fehlte, konnten sie allerdings keinen Reisepass für die Tochter beantragen. Als sie es in Bulgarien – und damit im Heimatland einer der Müttern – versuchten, erhielten sie den Bescheid, die Behörden müssten wissen, wer von den Müttern die leibliche sei. Die Angabe zweier Frauen als Elternteile laufe der öffentlichen Ordnung Bulgariens zuwider.
Der Europäische Gerichtshof hielt jetzt fest, dass Bulgarien damit gegen EU-Recht verstosse und dem Kind zwingend Reisedokumente ausstellen müsse. Begründet hat der EuGH mit dem Verweis auf die Personenfreizügigkeit, die ohne diesen Schritt der Bulgarischen Behörden verletzt werde. Die Rechte des Mädchens als EU-Bürgerin wärend dann eingeschränkt. Juristen betonen, dass das Urteil zwar Bulgarien nicht dazu zwinge, gleichgeschlechtliche Elternschaft anzuerkennen, sehr wohl aber müsse das Land die spanische Geburtsurkunde anerkennen.
Bild: Gerichtshof der Europäischen Union